Berufsorientierung (BO)
Die Berufsorientierung (BO) ist ein wichtiger Bestandteil des Curriculums der Realschule. Mit ihm verbunden ist die Durchführung einer Betriebs- bzw. Arbeitsplatzerkundung unter berufskundlichem Aspekt. In enger Zusammenarbeit mit unseren Bildungspartnern, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, der IHK Region Stuttgart, sowie den Unternehmen / Betrieben und Behörden in Rutesheim und Umgebung werden, insbesondere in den Klassenstufen 8 und 9, Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt vermittelt und Hilfen für die Berufswahl gegeben.
Während der Praktikums-Woche sollen die Schülerinnen und Schüler ...
- ...Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt gewinnen.
- ...einen Überblick über anerkannte Ausbildungsberufe bekommen.
- ...den gewählten Beruf eine Woche lang erkunden.
- ...eigene Kompetenzen und Potenziale kennenlernen.
- ...den eigenen Berufswunsch kritisch reflektieren.
Formulare Klasse 8 (Schuljahr 2024/2025, Stand: 07.09.2024)
Info I Eltern Praktikumsbestätigung Zusätzliches Praktikum
Info I Betriebe Praktikantenbeurteilung
Formulare Klasse 9 (Schuljahr 2024/2025, Stand: 15.07.2024)
Info I Eltern Praktikumsbestätigung Zusätzliches Praktikum
Info I Betriebe Praktikantenbeurteilung
Weitere Informationen
Die Veranstaltungen zur Berufsorientierung finden in den Klassenstufen 7 bis 10 in den Kurswochen statt. Das Praktikum, also die Berufs- und Arbeitsplatzerkundung, wird in Klasse 8 in den Berufsfeldern Handwerk oder Einzelhandel in der Woche während der mündlichen Abschlussprüfungen durchgeführt; in Klasse 9 unmittelbar nach den Herbstferien. Die Schülerinnen und Schüler werden auf das Praktikum vorbereitet und weiter über das ganze Schuljahr hinweg mit vielen Bereichen der Berufsorientierung in Kontakt gebracht.
Die Jugendlichen sind angehalten, selbstständig einen Praktikumsplatz ausfindig zu machen und Einzelheiten der Erkundung mit der ihnen genannten Kontaktperson vorab zu besprechen. Die tägliche Arbeitszeit sollte sich an einem allgemein üblichen Arbeitstag orientieren; jedoch nicht mehr als 7 Stunden betragen. Bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung sind die Erziehungsberechtigten angehalten, unverzüglich am ersten Krankheitstag (zwischen 07:00 und 07:15 Uhr) Betrieb und Schule zu informieren.
Für die Tätigkeit oder Mithilfe in den Tagen der Erkundung dürfen die Praktikanten keine Entlohnung erhalten. Etwaige Fahrtkosten können nicht erstattet werden.
Es ist vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler von einer Lehrkraft besucht werden.
Das Praktikum, also die Betriebs- bzw. Arbeitsplatzerkundung, ist eine schulische, vom Bildungsplan vorgeschriebene Veranstaltung. Die Schülerinnen und Schüler sind somit unfallversichert. Ab dem Schuljahr 2019/2020 wird die Schüler-Zusatzversicherung für jede Schülerin/jeden Schüler von unserem Schulträger abgeschlossen. Damit erstreckt sich der Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler bei berufswahlunterrichtlichen Aktivitäten der Schulen auch auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen oder mit diesen Sachen entstanden sind (Bearbeitungsschäden). Die Schülerinnen und Schüler sind in jedem Fall angehalten, Unfallgefahren zu vermeiden.
Für (zusätzliche) Praktika außerhalb der BORS-Praktikums-Woche müssen die Eltern eine eigene Haftpflicht- / Unfallversicherung abschließen.
Kontakt
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Herr Kutzer, unser BO-Beauftragter, gerne zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist über das Sekretariat möglich.
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