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Schul- und Hausordnung

Das Zusammenleben in einer Schulgemeinschaft erfordert von allen Beteiligten – Schülerinnen / Schülern, Lehrerinnen / Lehrern und Eltern – gegenseitige Rücksichtnahme, damit das Schulleben in einer geordneten und partnerschaftlichen Atmosphäre gestaltet werden kann.
Eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern kann aber nur gelingen, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Diese Regeln und Bestimmungen sollen dazu dienen, jedem am Schulleben Beteiligten ein Höchstmaß an Wissensvermittlung und an persönlichkeitsbildender Orientierung zuteilwerden zu lassen. Sie sind eine Verpflichtung für alle.

Inhalt

Die Leitlinien „Gemeinschaft, Verantwortung, Leistung und Wertschätzung“ stehen im Mittelpunkt des Schullebens der Realschule Rutesheim. Für die Umsetzung dieser Werte bedarf es der Einhaltung einiger grundsätzlicher Regeln, die gewährleisten sollen, dass sich jeder an unserer Schule respektiert und wohlfühlen kann.

2.1
Jeder verhält sich auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude so, dass er weder sich noch andere gefährdet.

2.2
Das Mitführen von Taschenmessern oder sonstigen Gerätschaften, an denen sich Schülerinnen und Schüler bzw. mit denen andere Schülerinnen und Schüler verletzt werden könnten, ist verboten.

2.3
Lärmender und störender Aufenthalt während des Unterrichts auf den Fluren ist zu unterlassen.
Das Sitzen auf den Treppen ist untersagt.

2.4
Die vorgegebenen Unterrichtszeiten sind von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften pünktlich einzuhalten.

2.5
Rückläufe (z.B. Anmeldung zu Veranstaltungen etc.), Schülerarbeiten (z.B. sonstige schriftliche Arbeiten, Bilder, Werkstücke etc.), abzugebende Geldbeträge (z.B. Fahrtgeld etc.) werden ausschließlich den zuständigen Lehrkräften persönlich ausgehändigt. Eine andere Lehrkraft soll diese nicht annehmen.

3.1
Jeder sorgt für Ordnung an seinem Platz.

3.2
Lehrkräfte und Klassenordner sind verantwortlich für die Ordnung im Unterrichtsraum während und nach Ende des Unterrichts. Nach Unterrichtsschluss (= Ende der letzten Unterrichtsstunde eines Tages) wird aufgestuhlt und der Unterrichtsraum wird abgeschlossen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen und die elektrischen Geräte ausgeschalten sind.

3.3
Es darf sich keine Schülerin und kein Schüler ohne Lehrkraft bzw. ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft in einem Unterrichts- oder Fachraum aufhalten.

3.4
Schulgebäude und Schuleigentum sind pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung haften die Eltern für ihre Kinder.

3.5
Im Interesse einer sauberen Schulanlage ist es erforderlich, Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben.

3.6
Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude untersagt.

3.7
Die Toiletten sind in einem sauberen Zustand zu halten.

4.1
Vor Unterrichtsbeginn können sich die Schülerinnen und Schüler im Aufenthaltsraum aufhalten. Er ist ab 07:00 Uhr geöffnet. Jeder verhält sich im Aufenthaltsraum so, dass ein gutes Miteinander gewährleistet ist.

4.2
Das Schulhaus wird spätestens um 07:35 Uhr geöffnet. In der Regel halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Flur auf bis die Unterrichtsräume von den jeweiligen Fachlehrkräften aufgeschlossen werden.

4.3
Bei späterem Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler bis fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn im Aufenthaltsraum oder auf dem Schulhof auf.

5.1
Zu Pausenzeiten werden die Unterrichtsstunden so beendet, dass alle Schülerinnen und Schüler spätestens fünf Minuten nach dem Läuten zu den Pausen auf dem Schulhof sein können.

5.2
Der Aufenthalt im Gebäude und im Aufenthaltsraum ist während den Pausen generell nicht gestattet.

5.3
Bei Regen- oder Schneefällen können die aufsichtführenden Lehrkräfte den Aufenthalt im unteren Flur und im Aufenthaltsraum gestatten. Das Aufhalten in den oberen Fluren ist während der Pausen nicht erlaubt.

5.4
Der Pausenbereich endet an der Oberkante der Treppe zum Jugendtreff und westlich von der Schule.

5.5
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 7 dürfen in Pausenzeiten zum Fußballspielen das Schulgelände verlassen und auf den Tartanplatz (westlich von der Schule gelegen) gehen. Alle übrigen Schülerinnen und Schüler verbringen ihre Pause auf dem Schulhof.

5.6
Die Mittagspause kann in der Mensa, im Schülercafé – sofern dieses geöffnet hat – oder im Aufenthaltsraum sowie im Erdgeschoss verbracht werden; nicht im Obergeschoss des Schulgebäudes.

5.7
Aus Sicherheitsgründen sind im Winter das Schneeballwerfen und das Anlegen von Rutschbahnen auf dem Schulgelände verboten.

5.8
Fahrradfahren und unberechtigtes Autofahren / Parken auf dem Schulhof sind verboten. Eine Genehmigung durch die Schulleitung ist erforderlich. Gleiches gilt für Skate-Boards, Miniroller, Inline-Skates, etc. .

5.9
Mit Ende der Pausen haben die Schülerinnen und Schüler nach dem ersten Läuten (09:30 Uhr, 11:20 Uhr und 14:00 Uhr) unverzüglich ihren Unterrichtsraum aufzusuchen. Zutritt zu den Unterrichtsräumen ist Schülerinnen und Schülern nur im Beisein einer Lehrkraft gestattet.

Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus ist das Rauchen für Schülerinnen und Schüler laut Gesetz und aus gesundheitlichen Gründen verboten. Wer beim Rauchen erwischt wird, muss mit einer Benachrichtigung an die Eltern und einem roten Klassenbucheintrag rechnen.

7.1
Generell ist die Benutzung von Handys / Smartphones, Smartwatches und sonstigen Medien (z.B. Kopfhörer etc.) auf dem Schulgelände und im Schulgebäude – mit Ausnahme der Mittagspause – nicht gestattet.

7.2
Während des Unterrichts müssen die Schülerinnen und Schüler Handys / Smartphones, Smartwatches und sonstige Medien (z.B. Kopfhörer etc.) ausschalten und in der Schultasche aufbewahren. In Ausnahmefällen kann eine Lehrkraft Sonderregelungen treffen.

7.3
Die Kameras von Handys / Smartphones, Smartwatches, etc. bergen zusätzlich ein erhebliches Missbrauchspotential. Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art sind auf dem gesamten Schulgelände verboten und ziehen Sanktionen nach sich. Bei Missbrauch wird die Polizei informiert.

7.4
Bei einem Verstoß gegen die Abschnitt 7 betreffenden Regelungen werden die Geräte eingezogen und müssen von einem Erziehungsberechtigten zu den Öffnungszeiten des Sekretariats abgeholt werden; in begründeten Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung.

7.5
Bei Leistungsüberprüfungen (z. B. Prüfungen, Klassenarbeiten, etc.) wird der Verstoß gegen diese Regelungen als Täuschungsversuch gewertet und zieht die Note „ungenügend“ nach sich. Bei der Abschlussprüfung müssen Handys/ Smartphones, Smartwatches etc. unaufgefordert abgegeben werden.

8.1
Unsere Schule ist eine Bildungseinrichtung; ein Ort des Lehrens und Lernens, des Arbeitens und Zusammenlebens. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben deshalb auch eine der Institution Schule angemessene Kleidung zu tragen.

8.2
Die Lehrkräfte und die Schulleitung entscheiden über die Angemessenheit der Kleidung.