Laufzettel-Regelung
Möchte ein Schüler auf Grund einer Erkrankung vorzeitig den Unterricht verlassen, wird die Laufzettel-Regelung angewandt:
- Der erkrankte Schüler meldet sich im Sekretariat. Er erhält einen Laufzettel nur, wenn ein Erziehungsberechtigter von der Schulsekretärin telefonisch erreicht wurde. Dieser entscheidet, ob sein Kind abgeholt wird, selbständig nach Hause gehen darf oder in der Schule bleibt.
- Die entlassende Lehrkraft notiert den Zeitpunkt der Entlassung auf dem Laufzettel und unterschreibt diesen; zusätzlich wird der Zeitpunkt der Entlassung im Tagebuch eingetragen.
- Der Laufzettel ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und im Sekretariat binnen drei Tagen abzugeben. Ferner entbindet der Laufzettel nicht von der Pflicht einer schriftlichen Entschuldigung für die Fehlzeit.