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Kommunikationsprüfung

In der Pflichtfremdsprache Englisch wird eine mündliche Prüfung durchgeführt, die sogenannte Kommunikationsprüfung.

Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Prüfungsteile:

  • Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas);
  • Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen);
  • Sprachmittlung.

Die vorgegebenen Prüfungsteile sind in der in den zentralen Maßstäben aufgeführten festgelegten Reihenfolge ohne Pause zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. Eine Vorabkorrektur der Unterlagen für die Präsentation durch die Lehrkraft ist nicht zulässig.

Die Aufgaben zur Sprachmittlung liegen den Schülerinnen und Schülern nicht schriftlich vor. Auf Nachfrage des Prüflings können einzelne Redebeiträge, die es in die jeweils andere Sprache zu übertragen gilt, wiederholt werden.

Die Schülerinnen und Schüler werden vom Fachausschuss einzeln oder zu zweit geprüft. Die Kommunikationsprüfung wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen.
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, wobei die drei Prüfungsteile annähernd den gleichen zeitlichen Umfang haben. 

Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung. Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der Kommunikationsprüfung fest und teilt es dem Schüler auf Wunsch mit. Über die Kommunikationsprüfung wird eine Niederschrift gefertigt.